Prom-Studios

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

Damit die Zusammenarbeit für alle Seiten fair und klar bleibt, findet ihr hier unsere AGB. Bei Fragen stehen wir unter kontakt@promstudios.at jederzeit zur Verfügung.

1. Geltung und Vertragsgrundlagen

1.1Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Kunden über Grafik-, Design-, Druck-, Web- und Beratungsleistungen sowie über die Lieferung von Druckprodukten und sonstigen Werbemitteln.

1.2Diese AGB gelten für alle Kunden. Da die Agentur überwiegend mit Verbrauchern (insbesondere Maturaballkomitees) zusammenarbeitet, orientieren sich die nachfolgenden Bestimmungen in erster Linie an diesem Regelfall; zwingende verbraucherschützende Bestimmungen (insb. KSchG, FAGG) gehen dieser AGB in jedem Fall vor. Schließt die Agentur ausnahmsweise einen Vertrag mit einem Unternehmer im Sinn des § 1 UGB ab, gelten ergänzend die in den jeweiligen Abschnitten gesondert gekennzeichneten Bestimmungen für Unternehmer.

1.3Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung der AGB. Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für wesentliche Änderungen von Leistungsinhalt oder Entgelt.

1.5Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

1.6Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Angebots, Gegenzeichnung eines Auftragsformulars oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung durch die Agentur zustande.

2. Leistungsgegenstand

2.1Die Agentur erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Konzeption, Gestaltung und Satz (z. B. Maturazeitungen, Plakate, Tickets, Flyer, Einladungen, Logos, Layouts),
  • Erstellung von Druckdaten und Abwicklung von Druckaufträgen,
  • Beratung und Betreuung bei Werbe- und Marketingmaßnahmen,
  • ggf. digitale Leistungen (z. B. Web- und Social-Media-Grafiken).

2.2Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Vertrag oder Briefingprotokoll („Vertragsunterlagen“). Innerhalb des dort vereinbarten Rahmens hat die Agentur gestalterische Freiheit.

2.3Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss (z. B. zusätzliche Seiten der Maturazeitung, neue Produkte, zusätzliche Korrekturschleifen) gelten als Mehrleistungen. Die Verrechnung erfolgt differenziert nach Leistungsart gemäß § 8.3 und § 8.4.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden, Druckdaten & Freigaben

3.1Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Tabellen, Sponsorenlisten etc. in geeigneter Form zur Verfügung und informiert über alle relevanten Umstände, die den Auftrag betreffen.

3.2Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gelieferten Inhalte in sachlicher und rechtlicher Hinsicht korrekt sind (insb. Rechtschreibung, Personenangaben, Bildrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte). Die Agentur führt standardmäßig keine rechtliche Prüfung durch.

3.3Vor Produktion/Druck erhält der Kunde Entwürfe, PDFs oder digitale Ansichten zur Prüfung und Freigabe durch eine der im Vertrag genannten Kontaktpersonen, in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) unter eindeutiger Bezugnahme auf das jeweils freizugebende Produkt. Der Kunde hat die Unterlagen innerhalb von drei Werktagen zu kontrollieren und freizugeben oder Korrekturwünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Unterlagen als freigegeben; dies gilt nicht, wenn dies dem Kunden im Einzelfall unzumutbar war.

3.4Nach erteilter Druckfreigabe haftet die Agentur nicht für Fehler, die in den freigegebenen Daten bereits enthalten waren (z. B. Tippfehler, falsche Namen, fehlende Sponsorenlogos), sofern diese nicht von der Agentur grob fahrlässig verursacht wurden.

3.5Farbabweichungen: Technisch bedingte farbliche Abweichungen zwischen Bildschirmansicht und Druck sowie zwischen verschiedenen Produktionschargen sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen zulässig und stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für geringfügige Schneid-, Falz- und Beschnittdifferenzen sowie für produktionsbedingte Mengenabweichungen von bis zu 5 % zwischen bestellter und gelieferter Stückzahl.

3.6Der Kunde prüft angelieferte Datenträger/Dateien auf Viren oder ähnliche Störungen, bevor er sie übermittelt, und setzt dem Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme ein.

3.7Entsteht der Agentur Mehraufwand dadurch, dass angelieferte Daten nicht drucktauglich sind oder mehrfach angepasst werden müssen, wird dieser nach dem in § 8.3 genannten Stundensatz verrechnet.

4. Konzept-, Layout- und Ideenschutz (Pitching)

4.1Wird die Agentur vor Abschluss eines Hauptvertrags eingeladen, ein Konzept, Layoutvorschläge oder Entwürfe zu erstellen (z. B. für die Auswahl einer Agentur), kommt bereits mit dieser Einladung und deren Annahme ein eigenständiger Pitching-Vertrag zustande, auf den diese AGB Anwendung finden.

4.2Der Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Erstellung von Konzepten, Layouts oder Moods kostenintensive Vorleistungen erbringt.

4.3In sprachlicher und grafischer Hinsicht werkfähige Bestandteile der Konzepte sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Eine Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe ohne Zustimmung der Agentur ist unzulässig.

4.4Auch ideelle, nicht werkfähige Bestandteile (Ideen für Mottos, Claim-Vorschläge, Grundaufbau der Zeitung, Struktur der Sponsorenpräsentation usw.) dürfen nicht ohne Zustimmung der Agentur wirtschaftlich verwertet werden.

4.5Nutzt der Kunde präsentierte Ideen, Layouts oder Konzepte ohne entsprechenden Auftrag an die Agentur, ist die Agentur berechtigt, ein angemessenes Konzept- bzw. Nutzungshonorar zu verlangen.

5. Einsatz Dritter / Fremdleistungen

5.1Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (z. B. Programmierer, Fotografen) als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

5.2Fremdleistungen können im eigenen Namen der Agentur oder im Namen des Kunden beauftragt werden. Wird im Namen des Kunden beauftragt, informiert die Agentur den Kunden darüber; der Kunde tritt in die entsprechenden Rechte und Pflichten ein.

5.3Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit mit der Agentur hinausgehen (z. B. Lizenzen, Hosting, Fonts), übernimmt der Kunde, sofern sie ihm bekannt gemacht wurden.

6. Termine, Lieferung und Gefahrübergang

6.1Liefer- und Leistungstermine gelten – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet – als unverbindliche Richtwerte.

6.2Verzögerungen aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen (z. B. höhere Gewalt, Ausfall von Zulieferern, Krankheit, Störungen in Transport- oder Kommunikationsnetzen), verlängern die Leistungsfrist angemessen. Weitergehende Ansprüche des Kunden aus einer solchen Verzögerung sind ausgeschlossen.

6.3Gerät die Agentur in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen und ergebnislosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestehen nur bei Verschulden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

6.4Da die Agentur überwiegend mit Verbrauchern zusammenarbeitet, gilt für den Versand grundsätzlich: Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung geht erst mit Zustellung an den Kunden über (siehe auch Vertrag § 5). Handelt es sich beim Kunden ausnahmsweise um einen Unternehmer, geht die Gefahr abweichend davon bereits mit Übergabe an das Transport-/Logistikunternehmen über.

7. Vorzeitige Vertragsauflösung

7.1Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen, insbesondere wenn:

  • der Kunde notwendige Mitwirkung trotz Fristsetzung verweigert oder wesentlich verzögert,
  • der Kunde mit Zahlungen trotz Mahnung und Nachfrist im Verzug bleibt,
  • begründete Zweifel an der Bonität bestehen und der Kunde keine Vorauszahlung oder Sicherheit leistet.

7.2Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

8. Preise, Honorar, Mehrleistungen, Storno

8.1Design-Leistungen können bereits vor Abschluss der Druckproduktion in Rechnung gestellt werden. Druckprodukte werden erst nach vollständiger Lieferung in Rechnung gestellt, in der Regel im zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Balltermin.

8.2Alle Preise verstehen sich als Netto-Beträge. Sofern keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Bei Wegfall der Kleinunternehmerregelung verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand- und Lieferkosten werden – sofern anwendbar – gesondert ausgewiesen.

8.3Zusätzlicher Design-Aufwand, der im ursprünglichen Angebot nicht enthalten ist (z. B. zusätzliche Layoutvarianten, zusätzliche Korrekturschleifen über die inkludierten drei Revisionen hinaus, nachträgliche Änderungswünsche), wird nach tatsächlichem Stundenaufwand abgerechnet. Der aktuelle Stundensatz der Agentur beträgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, 79,00 € netto pro Stunde. Übersteigt der zu erwartende Mehrpreis 15 % der ursprünglich kalkulierten Auftragssumme, informiert die Agentur den Kunden vorab.

8.4Anpassung des Umfangs von Druckprodukten

Die im Angebot kalkulierte Stückzahl bzw. der kalkulierte Umfang (z. B. Seitenzahl) können bis spätestens 10–14 Werktage vor dem vereinbarten Drucktermin an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Der Drucktermin wird von der Agentur rechtzeitig bekanntgegeben. Weicht der finale Umfang wesentlich von der ursprünglich kalkulierten Menge ab, wird der Preis entsprechend dem tatsächlichen Umfang neu berechnet – nicht nach Stundensatz. Übersteigt die sich daraus ergebende Preisänderung 15 % der ursprünglich kalkulierten Auftragssumme, informiert die Agentur den Kunden vorab. Nach Ablauf dieser Frist sind Anpassungen nicht mehr möglich.

8.5Stornierung / Abbruch durch den Kunden

Bricht der Kunde ein Projekt nach Auftragserteilung ab oder erteilt er den Druck bzw. die Produktion nicht, obwohl Vorarbeiten geleistet wurden, gilt:

  • Die bis dahin erbrachten Leistungen (Konzept, Layout, Abstimmungen etc.) werden nach Vereinbarung oder Zeitaufwand abgerechnet.
  • Zusätzlich kann die Agentur eine Stornopauschale von 25 % des ursprünglich vereinbarten Auftragswerts verlangen, um Verwaltungs-, Planungs- und Kapazitätskosten abzudecken, sofern der Abbruch nicht von der Agentur grob fahrlässig verursacht wurde.

Das gesetzliche Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss ohne persönliche Anwesenheit (§ 6.1 des Vertrags) bleibt von dieser Regelung unberührt. Mit der Bezahlung erwirbt der Kunde keine weitergehenden Nutzungsrechte an nicht fertiggestellten Entwürfen; diese sind auf Wunsch zu löschen bzw. zurückzugeben.

9. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

9.1Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt fällig. Wird ausdrücklich ein späterer Zahlungstermin vereinbart (z. B. Abrechnung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Balltermin), gilt dieser.

9.2Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet (bei Verbrauchern gemäß § 1000 ABGB, bei Unternehmern gemäß § 456 UGB). Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, der Agentur notwendige Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen (z. B. Mahnpauschalen, Rechtsanwaltskosten).

9.3Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleiben gelieferte Waren im Eigentum der Agentur (Eigentumsvorbehalt).

9.4Die Agentur ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, bis alle fälligen Beträge beglichen sind, ohne dass daraus ein Leistungsverzug der Agentur entsteht.

9.5Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

10. Urheberrechte, Nutzungsrechte & offene Daten

10.1Sämtliche von der Agentur geschaffenen Werke (z. B. Layouts, Grafiken, Satzdateien, Logos, Illustrationen, Texte, Templates) bleiben – soweit urheberrechtlich geschützt – im geistigen Eigentum der Agentur.

10.2Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. Druck der vereinbarten Auflage, Online-Nutzung im vereinbarten Umfang). Eine weitergehende Nutzung (z. B. andere Produkte, neue Auflagen, Weitergabe an Dritte, Logo-Rebranding) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

10.3Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe offener Produktionsdaten (z. B. InDesign-Dateien, editierbare Illustrator-Dateien, Layer-Strukturen). Üblicherweise erhält der Kunde druckfähige PDFs bzw. für den Zweck geeignete Exportdateien.

10.4Veränderungen oder Bearbeitungen der Werke der Agentur durch den Kunden oder Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur, sofern Urheberrechte berührt sind.

10.5Bei widerrechtlicher Nutzung oder Weitergabe der Werke ist die Agentur berechtigt, ein angemessenes zusätzliches Nutzungshonorar mindestens in doppelter Höhe des üblichen Entgelts zu verlangen.

11. Social-Media-Kanäle (soweit beauftragt)

11.1Bei Leistungen im Bereich Social Media (z. B. Grafiken, Kampagnen) gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformbetreiber (Meta, TikTok, YouTube etc.), auf die die Agentur keinen Einfluss hat.

11.2Plattformen können Inhalte nach eigenen Richtlinien sperren oder löschen. Für derartige Maßnahmen übernimmt die Agentur keine Haftung, sofern sie die geltenden Richtlinien nach bestem Wissen und Gewissen beachtet hat.

12. Gewährleistung

12.1Da die Agentur überwiegend mit Verbrauchern zusammenarbeitet, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und Beweislastregeln (in der Regel zwei Jahre ab Übergabe, § 933 ABGB). Handelt es sich beim Kunden ausnahmsweise um einen Unternehmer, hat dieser gelieferte Leistungen/Waren nach Erhalt unverzüglich zu prüfen; offensichtliche Mängel sind binnen 5 Tagen ab Lieferung, verdeckte Mängel binnen 5 Tagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen in diesem Fall als genehmigt.

12.2Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln wird die Agentur nach eigener Wahl Verbesserung, Austausch oder angemessene Preisminderung leisten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei wesentlichen, nicht behebbaren Mängeln möglich.

12.3Für unvermeidbare produktionsbedingte Abweichungen (siehe § 3.5) besteht – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen – keine Gewährleistungspflicht.

12.4Ansprüche aus Gewährleistung verjähren gegenüber Unternehmern innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung/Leistung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

13. Haftung

13.1Die Agentur haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, uneingeschränkt (mit Ausnahme von Personenschäden, für die ohnehin unbeschränkt gehaftet wird). Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt (siehe auch § 13.3).

13.2Die Haftung für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nur, soweit gesetzlich zulässig.

13.3Die Haftungssumme ist – soweit rechtlich zulässig – auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.

13.4Wird die Agentur wegen einer Rechtsverletzung durch vom Kunden beigestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos und ersetzt alle daraus entstehenden Kosten (inkl. angemessener Rechtsverteidigung).

14. Kennzeichnung & Referenzen

14.1Die Agentur ist berechtigt, auf von ihr gestalteten Werbemitteln und in digitalen Medien in angemessener Form auf Prom-Studios als Urheber hinzuweisen (z. B. kleines Logo oder Webadresse), sofern dem nicht überwiegende Interessen des Kunden entgegenstehen.

14.2Die Agentur darf den Namen und das Logo des Kunden sowie erstellte Projekte als Referenz auf der eigenen Website, in Social Media und Präsentationen verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) widersprechen; bis zu einem Widerspruch gilt die Zustimmung als erteilt.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Agentur, abrufbar auf der Website der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich, diese zur Kenntnis zu nehmen und erforderlichenfalls seine eigenen Informationspflichten gegenüber Dritten (z. B. Schüler:innen, Sponsoren) zu erfüllen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.

Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

16. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

16.1Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2Da die Agentur überwiegend mit Verbrauchern zusammenarbeitet, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Handelt es sich beim Kunden ausnahmsweise um einen Unternehmer, wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

17. Schlussbestimmungen

17.1Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt, sofern nicht zwingendes Recht anderes vorsieht).

17.2Wird eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung als PDF. Fragen zu den AGB beantworten wir gerne unter kontakt@promstudios.at.